Gut zu wissen

Gut zu wissen

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetzesvorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).


Oberste Geschossdecke

Die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen zum kalten Dachboden hin muss lt. GEG so gedämmt werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Geschossdecke 0,20 Watt/(m²•K) nicht überschritten wird. Diese Nachrüstpflicht betrifft alle zugänglichen obersten Geschossdecken. Ersatzweise kann das Dach (aber deutlich teurer) gedämmt werden.

Wichtig: diese Nachrüstpflicht besteht auch bei Eigentümerwechsel, d.h. wenn Sie eine Immobilie erwerben!

Heizungs-Check

Lt. der Verordnung der Bundesregierung vom Oktober 2022 – EnSimiMaV – müssen bis September 2024 alle Gasheizung auf Effizienz geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden.

Diesen „Effizienz-Check“ dürfen Schornsteinfeger, Heizungsbauer und Energieberater durchführen.

Heizungstausch nach 30 Jahren

* es bestehen Ausnahmen die im Detail zu besprechen sind.

Energieberater ist Vorschrift

Die Bundesregierung fördert nur noch Maßnahmen, welche durch einen Energieberater (Energie-Effizienz-Experten) beantragt wurden. Zudem fließen Fördermittel nur, wenn eine Baubegleitung durch den Energieberater durchgeführt wurde, da dieser vor der BAFA die Ausführung bestätigt.