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Unsere Leistungen

Von der Berechnung bis zum Förderantrag – Nachweise und Konzepte für Heizung, Lüftung und Sanierung.

Heizungsförderung – Wie?
Fall B: Neuer Wärmeerzeuger
Zweifamilienhaus, ISFP vorhanden, ein Eigentümer
EG-Wohneinheit 120 qm, OG-Wohneinheit 60 qm
Gasheizung wird ersetzt durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, mit natürlichem Kältemittel
EG-Wohnung selbstgenutzt, Einkommen 75 TDE/Jahr
OG-Wohnung vermietet, Einkommen unter 40 TDE/Jahr
Investitionskosten Heizung: 60 TDE
Energieberater möchte 2 TDE
Frage vom Bauherrn: „Was ist an Fördermitteln zu erwarten?“
Welche Förderung gibt es?
Grundförderung 30%
Maximal förderfähige Ausgaben: 28 TDE (1.WE) + 15 TDE (2.WE)
Hier also: 30 % von 43 TDE = € 12.900.-
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
Weil eine funktionierende Gasheizung ersetzt wird
NUR für selbstgenutzte Wohnung im EG
Anteilige Investitionssumme: Hälfte von 45 TDE = € 22.500.-
Hier also: 16 % von 22.500 = € 3.600.-
Einkommensbonus
Greift nicht, weil Haushaltseinkommen EG-Wohnung über 40 TDE
Ergebnis
Energieberater
Leider nichts, da die maximal förderfähige Summe von 43 TDE schon ausgeschöpft ist.
Fördersumme insgesamt: € 16.500,-
Das entspricht 27 % der Gesamtkosten von € 62.000.-
Ergänzungskredit
Nur für die selbstgenutzte Wohnung im EG
weil Haushaltseinkommen dort unter 90 TDE
Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über 120 TDE ist möglich.
Beantragung / Tilgung wie Fall A