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Unsere Leistungen

Individuelle Energieberatung

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Energieberatung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und Einsparpotenziale aufzuzeigen.

  • Pflichtberatung für Heizungstausch ab 01.01.2024
  • Heizungs-Check (nach EnSimiMaV – bis 09.2024 für Gas)
  • Effizienz-Check
  • Energieausweise (Bedarfsausweis + Verbrauchsausweis)
  • iSFP (Individ. Sanierungsfahrplan für +5% Zuschuss)
  • Wärmepumpen-Check
  • neue Heizung mit 65% erneuerbare Energien

Förderungen für Ihre Gebäudesanierung

Profitieren Sie von staatlichen Förderungen, die Ihnen finanzielle Unterstützung bei Ihrer Gebäudesanierung bieten.

Qualifizierte Baubegleitung und Beratung

Unsere Experten begleiten Sie während des gesamten Sanierungsprozesses und bieten fachkundige Beratung für die optimale Umsetzung.

25. April 2025

Schlau Energiesparen mit Alex Boerger!

Prüfen Sie ihr Wärmepumpenangebot kostenlos! Schlau-Energiesparen hat über 1000 Wärmepumpenangebote ausgewertet und stellt seine Ergebnisse in folgendem Video dar. Auf www.istmeinangebotgut.de  kann man kostenlos sein Angebot prüfen lassen oder wer möchte, kann sich passende...

04. April 2025

Schlau Energiesparen mit Alex Boerger! 

Wir freuen uns sehr, dass uns Alex vom Youtube-Kanal „schlau energiesparen“ unterstützt und wir seine Videos auf unserer Webseite verlinken dürfen! HIER gehts zum Kanal! Es werden wertvolle Tipps gegeben und...

27. Februar 2025

Förderungen für Emmendingen

Förderungen für Emmendingen: Wenn Sie in Emmendingen, Mundingen, Wasser, Maleck, Kollmarsreute oder Windenreute wohnen, können Sie von Förderzuschüssen der Stadt Emmendingen profitieren! HIER erhalten Sie mehr Infos! Wir beraten Sie gerne und unterstützen...

25. Februar 2025

Zulassung Nicht-Wohn-Gebäude NWG

Zulassung Nicht-Wohn-Gebäude NWG: aktuell streben wir die Zulassung im Bereich Nichtwohngebäude an. Voraussichtlich ab Mai 2025 können wir Leistungen fürs Gewerbe, Industrie und Kommunen anbieten.

24. Februar 2025

Preisübersicht

Preisübersicht: im März werden wir auf unserer Webseite eine weitere Kategorie „Preise/Leistungen“ einführen, damit Sie sich vorab informieren können.

Heizungsförderung – Wie?

Fall B: Neuer Wärmeerzeuger

  • Zweifamilienhaus, ISFP vorhanden, ein Eigentümer
  • EG-Wohneinheit 120 qm, OG-Wohneinheit 60 qm
  • Gasheizung wird ersetzt durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, mit natürlichem Kältemittel
  • EG-Wohnung selbstgenutzt, Einkommen 75 TDE/Jahr
  • OG-Wohnung vermietet, Einkommen unter 40 TDE/Jahr
  • Investitionskosten Heizung: 60 TDE
  • Energieberater möchte 2 TDE

Frage vom Bauherrn: „Was ist an Fördermitteln zu erwarten?“

Welche Förderung gibt es?

Grundförderung 30 %

  • Maximal förderfähige Ausgaben: 30 TDE (1.WE) + 15 TDE (2.WE)
  • Hier also: 30 % von 45 TDE = € 13.500.-

Effizienzbonus 5 % für natürliches Kältemittel

  • Hier also: 5 % von 45 TDE = € 2.250.-

Klimageschwindigkeitsbonus 20 %

  • Weil eine funktionierende Gasheizung ersetzt wird
  • NUR für selbstgenutzte Wohnung im EG
  • Anteilige Investitionssumme: Hälfte von 45 TDE = € 22.500.-
  • Hier also: 20 % von 22.500 = € 4.500.-

Einkommensbonus

  • Greift nicht, weil Haushaltseinkommen EG-Wohnung über 40 TDE

Ergebnis

Energieberater

  • Leider nichts, da die maximal förderfähige Summe von 45 TDE schon ausgeschöpft ist.

Fördersumme insgesamt: € 20.250.-

  • Das entspricht 32,7 % der Gesamtkosten von € 62.000.-

Ergänzungskredit

  • Nur für die selbstgenutzte Wohnung im EG
  • weil Haushaltseinkommen dort unter 90 TDE
  • Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über 120 TDE ist möglich.
  • Beantragung / Tilgung wie Fall A